Bei der Einholung einer Zweitmeinung sollten Sie folgendes beachten:
Kontaktaufnahme (am besten telefonisch)
- Wie lautet die Fragestellung?
- Klinische Angaben: PSA Wert, Prostatavolumen, etc.
- Welche Therapie wurde bereits durchgeführt?
- Welche therapeutischen Optionen ergeben sich für Sie?
- Welche Zusatzuntersuchungen sind im gegebenen Fall sinnvoll (eventuell Kostenklärung)
- Siehe: Vordruck zum Einholen einer Zweitmeinung
Materialanforderung
- Stellen sie einen schriftlichen Antrag an den Pathologen, der den Erstbefund erstellt hat, mit der Bitte um Übersendung der Schnittpräparate und Paraffinblöcke zur Zweitbegutachtung für die Therapieentscheidung.
- Es ist wichtig, das gesamte Material anzufordern, da die Nachbegutachtung nur eines Teils der entnommenen Gewebeproben u. U. ein unvollständiges Bild ergibt.
- In Ihrem Anforderungsschreiben an den Pathologen sollten Sie vermerken, dass Sie etwaige Kosten für die Übersendung des Materials aufkommen.
Befundbesprechung
- Nach Erstellung der Zweitmeinung ist es in jedem Falle sinnvoll, den Befund zu besprechen (hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer).
- Befundübermittelung (wenn möglich per Fax)
Kostenklärung
- Die Zweitmeinung kann über die gesetzlichen Kassen abgerechnet werden, wenn Sie von Ihrem Urologen oder Hausarzt ein Überweisungsschein beifügen. Die Kassen übernehmen in der Regel nur die Leistungen, die für die Diagnose unentbehrlich sind (medizinisch notwendige Leistungen). Zusätzliche Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig sind (z.B. Prognosefaktoren, Marker) werden von den Kassen nicht übernommen und müssen privat liquidiert werden. Die anfallenden Kosten sollten bei der Kontaktaufnahme besprochen werden
|